Diese Geschäftsbedingungen sind für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen der Designerin Linda Grießhammer, Richard-Wagner-Str. 4b in 95488 Eckersdorf (nachstehend „Designerin“ genannt) und Ihren Auftraggebern zu verstehen.
§1 Urheber- und Nutzungsrechte
1.1. Die Nutzungsrechte für gestaltete Aufträge gehen nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über und gelten nur für das in Auftrag gegebene Endprodukt. Alle anderen durch Entwurf und Erstellung von grafischkünstlerischen Arbeiten sowie durch Erstellung von Konzeption, Design, Satz und Layout entstehenden Urheber- und Nutzungsrechte liegen vollständig bei der Designerin.
1.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich und räumlich unbegrenzt.
1.3. Bei Buchcovern gilt ein erweitertes Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich und räumlich unbegrenzt. Dieses Nutzungsrecht erlaubt dem Auftraggeber das Endprodukt für Onlinebanner, Lesezeichen, Profilbilder, Flyer und anderes Werbematerial zu verwenden oder es an Dritte weiterzugeben. Ist das Endprodukt ein E-Book-Cover darf daraus KEINE Taschenbuchcover- und/oder Hardcover-Datei erstellt werden. Ist das Endprodukt ein Taschenbuch-Cover darf daraus KEIN E-Book-Cover gemacht werden.
1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.4. Jeder Verstoß gegen das Urheber- und/oder Nutzungsrecht wird mit einer Vertragsstrafe von 100% des bezahlten Betrags belegt, wenn auf eine einmalige Ermahnung der Designerin nicht reagiert wird.
1.5. Die Designerin ist berechtigt, die von ihr gestellten Endprodukte zu signieren und als Eigenwerbung auf ihre Webseite und andere Kanäle zu stellen.
§2 Vergütung
2.1. Die Vergütungen werden gemäß § 19 Abs. 1 Unternehmergesetzt ohne Umsatzsteuer erhoben und sind ohne Abzüge zahlbar.
2.2. Die Vergütungen sind bei Abnahme des Mediums bzw. nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen fällig.
2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung und den Mehraufwand zu zahlen.
2.4. Die Desigerin behält sich bei Dienstverträgen / angenommenen Angeboten den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist die Designerin berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.
§3 Stornierungen
3.1. Sämtliche Entwurfs-, Satz- und Layoutarbeiten werden nur nach Versenden der Auftragsbestätigung bzw. nach Annahme des Angebots vorgenommen.
3.2. Der Auftraggeber kann den Auftrag, nach Annahme des Angebots bzw. dem Versenden der Auftragsbestätigung innerhalb von 24 Stunden kostenfrei stornieren. Nach Ablauf der 24 Stunden muss der Auftraggeber die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit vergüten.
§4 Sonderleistungen
4.1. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Kunden zu erstatten.
4.2. Die Designerin ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, der Designerin eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Druckausführung, Versand) nimmt die Designerin nur aufgrund einer mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Designerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, der Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
4.4. Reisekosten und Spesen für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Kunden, zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung, erforderlich sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§5 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
5.1. Der Auftraggeber legt der Designerin vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
5.2. Soll die Designerin die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt die Designerin die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
5.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Designerin mindesten ein einwandfreies Muster (Arbeitsproben) unentgeltlich. Die Designerin darf diese ohne weitere Rücksprache zur Eigenwerbung nutzen.
§6. Haftung
6.1. Die Designerin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
6.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
6.4. Die Designerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Gestaltungs- und Designarbeiten.
6.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Designerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6.6. Die Designerin haftet nicht für Schäden und Mängel, die Dritte (Fremdleister, Zusteller, Lieferanten etc.) verursachen und zu vertreten haben.
6.7. Sofern nicht anders vereinbart, verwendet die Designerin für die Gestaltung des Auftrags durch den Auftraggeber Bildmaterial von http://www.shutterstock.com. Von der Designerin wird diesbezüglich die einfache Standardlizenz des Anbieters Shutterstock eingekauft. Zur Einhaltung der Bestimmungen der Shutterstock Standardlizenz ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Designerin haftet nicht für die Einhaltung der Shutterstock Standardlizenz.
6.8. In sogenannten „Premades“ werden ausschließlich Bilder von https://stock.adobe.com mit der Standardlizenz verwendet. Zur Einhaltung der Bestimmungen der Adobe Stock Standardlizenz ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Designerin haftet nicht für die Einhaltung der Adobe Stock Standardlizenz.
§7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
7.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Designerin Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen.
7.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Designerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltendmachen.
7.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Designerin im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§8. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
8.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Designerin als Gerichtsstand vereinbart.
8.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
8.3. Gerichtsstand ist der Sitz der Designerin. Nicht hier aufgeführte Punkte entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Angebot.
Stand: 20.09.2020